Mietbedingungen
Der Mietvertrag kommt zustande zwischen
Yvonne Clasani – Party im Karton, Wambacher Weg 2, 35288
Wohratal, Tel.: 0174 9718781, Email: info@partyimkarton.de
und dem Mieter.
1. Geltungsbereich
Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter Yvonne Clasani – Party im Karton und dem jeweiligen Mieter. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist die Vermietung von Mietartikeln durch den Vermieter an den Mieter. Die Vermietung erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Mietvereinbarung. Die Mietbedingungen gelten in ihrer jeweils
aktuell gültigen Fassung auch für künftige Geschäfte mit dem Mieter. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, diese Bedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Abweichungen von diesen Mietbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie für jedes einzelne Geschäft vereinbart und schriftlich niedergelegt werden. Entgegenstehende
Geschäftsbedingungen des Mieters finden ausdrücklich keine Anwendung, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Mieter bzw. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
2. Angebot & Vertragsschluss
Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern lediglich ein unverbindliches Angebot des Vermieters mit Aufforderung zur Buchung dar. Fehler oder Irrtümer in den Online-Angeboten des Vermieters sind vorbehalten. Auf jede Bestellung erhält der Mieter nach positiver Verfügbarkeitsprüfung eine Bestellbestätigung, in der alle Gebühren und
Kosten ersichtlich sind. Der Abschluss der Buchung erfolgt nach Angabe aller relevanten Daten durch den Mieter in Form eines Mietvertrages, sowie nach Bestätigung des Vermieters und kann ausschließlich per E-Mail oder vor Ort erfolgen. Erst mit Abschluss der Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per Email und dem Vertragsabschluss kommt der Mietvertrag zustande. Der
Mieter versichert, dass alle von ihm zur Mietabwicklung getätigten Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung etc.) wahrheitsgemäß und korrekt sind. Änderungen sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
3. Mietpreis & Kaution
Der Mietpreis entspricht dem entsprechenden im Mietangebot genannten Zeitraum und kann durch ein individuelles Angebot durch den Vermieter an den Mieter abweichen (Rabatte, Vergünstigungen). Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung durch den Mieter den vereinbarten Mietzeitraum unterschreitet. Relevant ist hier lediglich die pünktliche Übergabe des Mietartikels bis spätestens zum Beginn des Mietzeitraums. Der Vermieter ist berechtigt vom Mieter eine Kaution von 10,00€ zu verlangen. Diese wird gesondert und unabhängig von der Rechung fällig und vom Mieter akzeptiert. Die Kaution muss vor Mietbeginn hinterlegt werden. Dies kann bar bei Abholung oder per Vorauszahlung erfolgen. Der Mieter erhält die Kaution unverzüglich innerhalb von 24 zurück, wenn er die Mietartikel in unversehrtem und sauberen (vom Vermieter nicht beanstandeten) Zustand an den Vermieter zurückgegeben hat. Die Rückzahlung erfolgt auf dem ursprünglichen Zahlungsweg. Bei Überweisungen muss der Mieter seine Bankdaten für die Rückzahlung der Kaution zur Verfügung stellen. Alle Preise sind Euro-Preise.
4. Zahlung
Die Zahlung der Mietgebühr hat bei Abholung in bar bzw. bei einem Versand der Mietartikel imVoraus per Überweisung oder Paypal, maximal 7 Tage nach Buchung zu erfolgen. Nachberechnungen für verspätete Rückgabe, Reparatur, Reinigung oder Wiederbeschaffung sind in der Regel sofort fällig, sofern nicht anders vereinbart. Der Vermieter ist stets bemüht, zusammen mit dem Mieter eine faire Lösung für beide Seiten zu finden. Sollte vonseiten des Mieters aber keinerlei Kooperationsbereitschaft zu erkennen und eine offene Forderung auch nach mehrmaligen Erinnerungen weiterhin unbeglichen sein, so behält sich der Vermieter vor, die Forderungen auf privatrechtlichem Weg einzutreiben und in schweren Fällen auch strafrechtliche Maßnahmen einzuleiten. Kommt der Mieter nach Zustellung einer Mahnung in Zahlungsverzug, ist der Vermieter berechtigt, die sofortige Rücksendung des Artikels zu fordern bzw. diesen auf Kosten des Mieters zurückzuholen. Der Vermieter behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.
6. Übergabe
Der Mietpreis versteht sich als Abholpreis ab Standort Wambacher Weg 2, 35288 Wohratal. Es besteht bei allen Artikeln zusätzlich die Möglichkeit einer deutschlandweiten Lieferung per Versand für eine Versandpauschale von 12,90€ inklusive Rückversand. Außerdem ist nach Absprache auch eine direkte Anlieferung und Abholung im Raum Marburg-Biedenkopf gegen eine Lieferpauschale von 10€ plus 1€ je gefahrenem Kilometer möglich. Die Übergabe erfolgt nach Terminvereinbarung vor Ort Montag bis Freitag (außer Feiertage) zwischen 8:00 und 20:00 Uhr und bei Versandlieferung werktags spätestens zum Tag des Mietbeginns, in der Regel sogar schon früher. Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten sind nach vorheriger Absprache möglich. Die Zusage eines Anlieferungs- bzw. Miettermins erfolgt unter Vorbehalt der Verfügbarkeit des Mietgegenstandes und der Liefermöglichkeit. Im Falle von unvorhersehbarer außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände oder bei einem Defekt auf dem Versandweg erhält der Mieter seinen Mietpreis sowie eine eventuell erhobene Kaution zurück, sofern der Mietgegenstand nicht genutzt werden konnte. Im Falle einer sehr kurzfristigen Buchung oder verspäteten Zahlung innerhalb von weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn gilt dies nicht. Der Mieter verpflichtet sich für den Fall einer Nichtlieferung aus oben genannten Gründen vorzubeugen und sich um eine Alternativlösung zu bemühen.
7. Mietzeit & Rückgabe
Die Mietzeit beginnt und endet laut dem vereinbarten Datum der Mietbuchung. Der Artikel ist dann am Folgetag zurückzugeben bzw. dem Versanddienstleister zu übergeben. Dabei sind vom Mieter die eventuell abweichenden Öffnungszeiten seiner örtlichen Filiale des Versanddienstleisters zu beachten. Erfolgt die Rückgabe auf dem Versandweg, so ist der beiliegende und vorfrankierte DHL- Rücksendeschein (Retourenschein) zu nutzen und über den alten Hinversandschein zu kleben. Der Mieter erhält bei Verlust des beliegenden Retourenscheins umgehend auf Nachfrage kostenfrei eine Kopie des Versandscheines per E-Mail. Der Nachweis über ordnungsgemäße Lieferung und Rückgabe erfolgt bei Versand jeweils durch das Tracking bzw. den Lieferbeleg des Versandunternehmens. Verlängerungen des vereinbarten Mietzeitraums sind rechtzeitig mit dem Vermieter abzusprechen und von diesem zu genehmigen. Kommt der Mieter seinen Rückgabeverpflichtungen nicht pünktlich nach, so wird der Mietpreis entsprechend der für den Mietartikel aktuell gültigen Tarife als neue Mietbuchung berechnet. Es gilt dann zur Berechnung das Ende des ursprünglichen Mietzeitraums als neuer Mietbeginn und das jeweilige tatsächliche Rückgabedatum beim Vermieter bzw. Versandunternehmen als Mietende. Dies gilt auch, sofern der Mietartikel ohne das zur Nutzung essenzielle Zubehör zurückgegeben wird oder die Rückgabe durch Verschulden des Mieters nicht sachgemäß erfolgt (z. B. Rückgabe ohne Retourenschein, mit Hinversandschein oder beim falschen Versanddienstleister). Verspätete Rückgaben sind außerdem unverzüglich an den Vermieter zu melden. Gibt der Mieter den Mietartikel vor dem vereinbarten Mietende zurück, so hat dieser keinen Anspruch auf eine Erstattung des Mietpreises. Für den Rückversand sind die vom Vermieter beim Hinversand benutzten Mehrwegverpackungen zu nutzen und die Mietartikel sowie eventuelles Zubehör genau wieder so zu verpacken, wie sie vom Vermieter versendet wurden. Sollten die Versand- und Originalverpackungen nicht vom Mieter zurückgesendet werden, so behält der Vermieter sich vor, diese dem Mieter in Rechnung zu stellen.
8. Mängel
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Vollständigkeit, Funktionstüchtigkeit und einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen. Beschädigte Kartons oder Verpackungen sind unbedingt vor der Annahme schriftlich beim Lieferunternehmen anzuzeigen und der Inhalt umgehend auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen. Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn eventuelle Mängel nicht umgehend, spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung, per E-Mail mit entsprechenden repräsentativen Nachweisbildern an den Vermieter gemeldet worden sind. Auf eigene Veranlassung durchgeführte Reparaturen oder Serviceleistungen sind nicht zulässig und benötigen die Zustimmung des Vermieters. Jeder bei der Nutzung durch den Mieter auftretende Mangel, Schaden oder Verlust der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich per E-Mail oder Telefon anzuzeigen. Defekte Artikel sowie Zubehör sind umgehend ausnahmslos wieder an den Vermieter zurückzugeben. Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden sowie dem Vermieter anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Verlust oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen. Sollte ein Mietgegenstand zu dem Zeitpunkt der Anmietung deutliche Gebrauchsspuren oder Schäden aufweisen, welche die Funktionalität jedoch nicht beeinträchtigen, so werden diese vom Vermieter dokumentiert und festgehalten.
9. Pflichten des Vermieters
Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietartikel dem Mieter bzw. Versandunternehmen rechtzeitig zu übergeben, damit ein pünktlicher Mietbeginn gewährleistet ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Vermieter, die Mietartikel in technisch einwandfreiem und nutzbarem Zustand inklusive vereinbartem Zubehör zur Verfügung zu stellen. Sollten Probleme auftreten, so verpflichtet sich der Vermieter, innerhalb seiner Geschäftszeiten dem Mieter nach Meldung per Telefon oder E-Mail beratend zu unterstützen und den Sachverhalt im Rahmen seiner Möglichkeiten zur Zufriedenheit des Mieters zu lösen.
10. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich zum sorgfältigen Umgang und ausschließlich zur üblichen Nutzung der gemieteten Artikel. Die beiliegenden Anweisungen sowie gesonderte Hinweise auf der Mietbuchung sind zu befolgen. Der Mieter hat die Pflicht, sich über eine ordnungsgemäße und den jeweiligen Sicherheitsanforderungen entsprechende korrekte Nutzung vor Benutzung des Mietgegenstandes zu informieren und diese sicherzustellen. Er haftet für aufkommende Schäden infolge von falscher Benutzung, Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit oder Diebstahl. Der Mieter ist für die Sicherheit der Mietartikel verantwortlich und hat entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu treffen, damit der Artikel nicht entwendet werden kann. Das gilt insbesondere, wenn der Artikel für Dritte zugänglich ist. Der Mieter kommt für sämtliche Betriebskosten während der Mietdauer selber auf. Mietobjekte sind inklusive Zubehör (auch Originalverpackung) zum vereinbarten Termin wie ursprünglich übergeben zurückzugeben.
11. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung oder den Verlust der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter. Ebenso haftet der Mieter für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen. Der Mieter haftet für den Mietartikel selbst und für abhanden gekommenes Zubehör sowie die Original- und Versandverpackung zum Preis der Neubeschaffung. Ist ein Mietartikel durch Verschulden des Mieters nicht mehr nutzbar, wird dem Mieter eine entsprechende Nachberechnung inklusive Nachweisbildern übermittelt. Der Mieter hat in diesem Fall keinen Anspruch auf eine Aushändigung des defekten Artikels. Eine eventuelle Übernahme der Kosten hat der Mieter mit seiner Haftpflichtversicherung zu klären. Die Mietartikel gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, soweit evtl. Mängel nicht bei der Empfangnahme ausdrücklich gerügt werden.
12. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Mieter über, sobald dieser die Geschäftsräume des Vermieters verlässt oder das Paket vom Paketdienstleister erhält. Bei der Rückgabe des Pakets geht die Gefahr mit der Abgabe des Pakets an das Transportunternehmen über. Gibt der Mieter den Artikel nicht mit dem beiliegenden und durch den Vermieter bereits vorfrankierten Retourenschein zurück, sondern verwendet einen eigenen Versandschein bzw. Transportdienstleister, so tritt der Gefahrenübergang erst bei Eintreffen in den Geschäftsräumen des Vermieters ein. Außerdem trägt der Mieter in diesem Fall die Rücksendekosten selbst und hat keinen Anspruch auf deren Erstattung.
13. Lieferprobleme
Kann ein Artikel nicht geliefert werden oder kommt es zu sonstigen Lieferproblemen, so erhält der Mieter sein Geld zurück. Es erfolgt jedoch keine zusätzliche/weitere Schadenübernahme/Zahlung durch den Vermieter. Gibt der Mieter eine falsche, von DHL nicht belieferbare Adresse an oder nimmt das Paket nicht entgegen, so erfolgt keine Erstattung. Dies gilt nicht, wenn eine Annahmeverweigerung mit dem Vermieter abgesprochen ist.
14. Schadensersatzansprüche & Haftungsausschlüsse
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf die vom Mieter gezahlte Miete. Dies gilt für sämtliche Ansprüche gegen den Vermieter, unabhängig woher diese Ansprüche stammen. Schadensersatzansprüche des Mieters, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten und Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für Schäden und Folgeschäden übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung oder Verpflichtung zu Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere Nichtzustandekommen des Mietvertrages wegen Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg oder beim Mieter sowie wegen Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Artikel von Vormietern. Ebenso übernimmt der Vermieter keine Haftung bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn. Eine Haftung des Vermieters für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, sind ausgeschlossen. Ebenfalls übernimmt der Vermieter keine Schadensersatzansprüche bei verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung des Transportunternehmers. Der Vermieter haftet nicht, sollte sich ein Mietartikel nach Beratung durch den Vermieter als nicht für den vom Mieter vorgesehenen Zweck nutzbar erweisen. Der Mieter hat sich nach Beratung nochmals eigenständig zu informieren, ob der gebuchte Mietartikel für seinen Einsatzzweck wirklich nutzbar und kompatibel ist.
16. Reparatur
Gibt der Mieter den Mietgegenstand defekt oder ohne das für die Nutzung essenzielle Zubehör zurück, so wird die gegebenenfalls erhobene Kaution zunächst einbehalten. Der Vermieter hat das Recht, den Mietgegenstand fachgerecht reparieren zu lassen bzw. im Falle der Unmöglichkeit oder Unwirtschaftlichkeit einer Reparatur Ersatzgeräte zu kaufen. Erfolgt die Reparatur durch den Vermieter, so wird diese mit einem Stundensatz von 38€ brutto pro Stunde sowie den Neubeschaffungskosten für eventuell benötigte Ersatzteile oder Reparaturmittel abgerechnet. Die Kosten werden dem Mieter in Rechnung gestellt bzw. von einer gegebenenfalls vorhandenen Kaution abgezogen. Übersteigt die Kaution die Reparaturkosten bzw. den Wiederbeschaffungswert der Mietgegenstände, so bekommt der Mieter die Differenz erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Defekt direkt nach Erhalt beim Vermieter meldet und somit nicht für diesen verantwortlich ist (siehe Punkt Mängel).
17. Reinigung
Gibt der Mieter den Mietartikel bzw. essenzielles Zubehör in einem nicht akzeptablen Zustand zurück, in dem eine Weitervermietung an einen Folgemieter nicht ohne eine Reinigung, Trocknung oder weitere Maßnahmen zur Wiedernutzbarmachung möglich ist, so hat er für diesen Aufwand aufzukommen, sofern dieser Zustand nicht schon bei Lieferung bestand (siehe Punkt Mängel). Das gilt auch bei Missachtung der Nutzungs-, Reinigungs- und Wartungshinweise auf der Buchung bzw. in der Betriebsanleitung. Der Aufwand wird dabei nach Zeit- und Materialbedarf berechnet und wird ab einem Aufwand von mehr als 10 Minuten mit einem Stundensatz von 28€ brutto pro Stunde in Rechnung gestellt. In diesem Fall werden Nachweisbilder zur Dokumentation angefertigt und dem Mieter als Beweis zusammen mit der Nachberechnung übermittelt. Diese hat der Mieter umgehend zu begleichen. Ist eine eventuelle Kaution vorhanden, wird der Betrag davon abgezogen.
18. Stornierung & Änderungen
Der Mieter kann Buchungen bis 7 Tage vor Mietbeginn kostenfrei stornieren oder ändern. Der Mieter verpflichtet sich in diesem Fall, dies dem Vermieter so zeitnah wie möglich mitzuteilen, damit dieser entsprechend reagieren und den Mietartikel gegebenenfalls weiter vermieten kann. Erfolgt die Stornierung weniger als 7 Tage vor Mietbeginn so wird eine Stornierungsgebühr fällig. Diese beträgt 50% des Gesamtbetrages abzüglich einer eventuellen Kaution. Die verbleibende Differenz wird dem Mieter umgehend nach Stornierung auf dem Weg der ursprünglichen Zahlung erstattet. Alternativ kann der Mieter den Mietzeitraum nach Verfügbarkeit kostenlos ändern lassen oder sich den kompletten Betrag als Guthaben für zukünftige Mieten auf sein Kundenkonto gutschreiben lassen. Des Weiteren können bereits übergebene oder versendete Buchungen nicht mehr storniert werden. Änderungen an Buchungen sind in der Regel nach rechtzeitiger Absprache problemlos und kostenfrei möglich. Sind die Änderungen aber massiv oder wiederholt, behält sich der Vermieter vor, diesen Aufwand zusätzlich zu berechnen.
19. Kündigung
Kommt der Mieter wesentlichen vertraglichen Verpflichtungen nicht nach, so kann der Vermieter diesen Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere, wenn er der Aufforderung einer fristgerechten Zahlung auf Vorkasse oder einer Identifikation nicht folgt und somit der vom Mieter gewünschte Mietbeginn nicht mehr realisierbar ist. Dies gilt auch, wenn über das Vermögen des Mieters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der berechtigte Verdacht der Zahlungsunfähigkeit oder Betrug besteht. Kommt der Vermieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, so kann der Mieter den Vertrag fristlos kündigen. Das gilt insbesondere bei nicht fristgerechter Lieferung des Mietartikels. Ausgenommen sind sehr kurzfristige Buchungen durch den Mieter, welche nach Absprache trotzdem auf Risiko des Mieters realisiert werden oder durch fehlende Mitwirkung des Mieters nicht rechtzeitig geliefert werden können.
20. Mieter & Identifizierung
Der Mieter muss voll geschäftsfähig und in Deutschland mit fester Adresse gemeldet sein.
21. Eigentumsvorbehalt
Die Mietartikel bleiben mit all Ihren Bestandteilen uneingeschränktes Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist ausdrücklich nicht gestattet. Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten von Interventionsmaßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte vom Vermieter trägt der Mieter.
22. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, so ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Verbindlichkeiten der Sitz des Vermieters. Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
24. Datenschutz
Der Mieter erklärt sein Einverständnis damit, dass der Vermieter seine im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden, personenbezogenen Daten speichert und nicht an Dritte weiter gibt. Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Informationen zum Datenschutz.